Jeder Betrieb, ab dem 1. Mitarbeiter ,benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ich kann Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen. Mit mir erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V2.

Da für jede BG eine eigene Betreuungsvorschrift (DGUV V2) gilt, bitte ich Sie, mich für eine persönliche Beratung zu kontaktieren. Die Betreuung ist abhängig von Ihrer BG, Ihrer Branche und Ihrer Firmengröße.


Auszug aus meinem Leistungsumfang:

  • Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
  • Unfalluntersuchungen und -analysen
  • Dokumetation Ihrer Arbeitsschutzunterlagen
  • Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2